Als Betreiber konzipiert, realisiert und verwaltet die Gesellschaft Gelände, Infrastrukturen und Anlagen des Flughafens. Zudem sorgt sie für die nötige Instandhaltung und Inbetriebnahme und erbringt die zentralen Dienstleistungen wie beispielsweise Abfertigung, Informatik- und Informationsysteme für Passagiere und Öffentlichkeit, Flughafenüberwachung und -sicherheit sowie Handelsdienstleistungen durch Konzessionen an Dritte.
Die 1985 gegründete Gesellschaft war bis 1994 als einziger Dienstleister für das Ground Handling am Flughafen Palermo tätig, dessen Verwaltung direkt dem Staat untersteht und von der lokalen Leitung der Luftfahrtbehörde ENAC wahrgenommen wird.
1994 erhielt die Gesellschaft eine zwanzigjährige Konzession für die Teilverwaltung des Flughafens, die auf den Landside-Bereich beschränkt ist (Flughafengebäude und damit verbundene Zuständigkeiten).
Im April 1999 wurde der GES.A.P. im Sinne von Art. 17 des Gesetzes 135/97 vorzeitig auch der Betrieb des Airside-Bereichs übertragen, darunter insbesondere die Infrastrukturen des Flughafens (Start- und Landebahnen, Zubringer, Verbindungswege, Rollbahnen und Standplätze).
Im April 2004 ist es dem Unternehmen gelungen die Ausweitung der Qualitätszertifizierung UNI ISO 9001/2000 (Vision 2000), über die es bereits für Handlingprozesse und -dienstleistungen verfügte, auf die bereits als Betreiber durchgeführten Tätigkeiten zu erlangen. Diese Zertifizierung wurde zuletzt im Dezember 2012 gemäß ISO 9001:2008 von der zertifizierenden Einrichtung TUV Italia erneuert.
Das drei Jahre lang gültige „Flughafen-Zertifikat“, das die Gesellschaft am 30. Mai 2004 von der staatlichen Luftfahrtbehörde ENAC erhalten hat, bestätigt die vollständige Einhaltung des „ENAC-Regelwerks für den Bau und den Betrieb von Flughäfen“ am Flughafen Palermo. Diese Konformitätsbescheinigung wurde 2007 und 2010 jeweils verängert.
Nach der Übertragung des Geschäftszweiges Handling im Mai 2005 an das geprüfte Unternehmen GH Palermo SpA, das gemäß des Rundschreibens ENAC APT 02A zertifiziert ist, wurde der GESAP im August 2007 nach einem fast drei Jahre dauernden Verfahren die komplette Verwaltung des Flughafens Palermo für 40 Jahre anvertraut.
Im Dezember 2008 hat die GES.A.P. von der Prüfinstitution CERMET gemäß der Norm UNI ISO 14001 auch das Umwelt-Qualitäts-Zertifikat erhalten, das zuletzt im Oktober 2012 erneuert wurde.
Der Programmvertrag der GESAP, den der Verwaltungsrat der staatlichen Luftfahrtbehörde ENAC im Juli 2010 verabschiedet hat und der das Hauptinstrument für die Planung in Vierjahresschritten und die Regulierung der Tarifentwicklung für den Gebrauch der Flughafeninfrastrukturen darstellt entsprechend der Planung der Betreibergesellschaft für Infrastrukturinvestitionen und Umweltschutz und der Nutzungsvoraussage für den jeweiligen Zeitraum, hat den Kontrollprozess des Verkehrs- sowie des Wirtschaftsministeriums erfolgreich durchlaufen und am 3. August 2011 grünes Licht vom Komitee für Wirtschaftsplanung (CIPE) erhalten. Die Bearbeitungszeiten sind akzeptabel, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass es anschließend fünf Monate gedauert hat, bis der Entschluss Nr. 60/2011 des Komitees für Wirtschaftsplanung zur Registrierung an den Rechnungshof weitergeleitet wurde.
Daher konnte der Programmvertrag zwischen ENAC und GESAP erst am 18. Januar 2012 unterzeichnet werden. Am gleichen Tag wurde dem Verkehrs- und dem Wirtschaftsministerium vom Vorsitzenden der staatlichen Luftfahrtaufsicht ENAC der Protokollvermerk Nr. 07204/DG gemeinsam mit dem Antrag auf dessen Genehmigung durch das interministeriale Dekret übermittelt: Gemäß der Regelung erhalten die neuen Tarife zwanzig Tage nach der Veröffentlichung des genannten Dekrets im Amtsblatt der Republik Italien (GURI) Gültigkeit.
Jedoch hat das Inkrafttreten des Gesetzesdekrets vom 24. Januar 2012 Nr. 1 (Dringende Bestimmungen für den Wettbewerb, für die Entfaltung der Infrastrukturen und für die Konkurrenzfähigkeit) den Abschluss des Verfahrens blockiert, da die Rechtsgrundlagen für Flughafenentgelte erneuert wurde, ohne dass eine Schutzklausel für laufende Verfahren vorgesehen wurde.
Die Lösung lieferte das Gesetzesdekret vom 9. Februar 2012 Nr. 5 (Dringende Anordnungen für Vereinfachung und Entwicklung), das im Beiblatt Nr. 27 des Amtsblatts GURI vom 9. Februar 2012 Nr. 33 veröffentlicht wurde, und speziell Artikel 22, Absatz 2, der Folgendes vorsieht: „Die Umsetzung der Richtlinie 2009/12/EG über Flughafenentgelte lässt nach Kapitel II, Artikel 71 bis 82 des Gesetzesdekrets vom 24. Januar 2012, Nr. 1, die Beendigung laufender auf den Abschluss von Programmverträgen mit Flughafenbetreibergesellschaften abzielender Verfahren unberührt gemäß der Artikel 11-nonies des Gesetzesdekrets vom 30. September 2005, Nr. 203, das mit Gesetz vom 2. Dezember 2005, Nr. 248, abgeändert und zum Gesetz erhoben wurde, und 17, Absatz 34a des Gesetzesdekrets vom 1. Juli 2009, Nr. 79, der mit Gesetz vom 3. August 2009, Nr. 102, abgeändert und zum Gesetz erhoben wurde. Solche Verfahren müssen bis spätestens zum 31. Dezember 2012 abgeschlossen werden und die Dauer der gemäß der in der ersten Phase vereinbarten Vertragsprogramme ist unter Beachtung der entsprechenden nationalen und europäischen Regelung und der entsprechenden Tarifmodelle festgelegt.“
Aufgrund dieser Tatsache wurde die Unterzeichnung des interministerialen Dekrets zur Billigung des Vertragsprogramms zwischen ENAC und GESAP, das aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzesdekrets vom 24. Januar 2012 Nr. 1 blockiert war, dank Inkrafttretens am 7. April 2012 von Artikel 22, Absatz 2 des Gesetzesdekrets vom 9. Februar 2012 Nr. 5 freigegeben, da das Gesetz vom 4. April 2012, Nr. 35, als Abänderung des Gesetzesdekrets Nr. 5/2012 im Ordentlichen Beiblatt Nr. 69 des Amtsblatts Nr. 82 vom 6. April 2012 veröffentlicht wurde.
Das interministeriale Dekret, das am 18. Juni 2012 unterzeichnet wurde, ist am 3. August 2012 vom Rechnungshof registriert und im Amtsblatt der Republik Italien Nr. 202 des darauffolgenden 30. August veröffentlicht worden. Aufgrund dieser Tatsache sind die neuen Flughafentarife des Vertragsprogramms 2011-2014 erst am 19. September 2012 und nur für 27 Monate, anstatt wie vorgesehen für 28 Monate, in Kraft getreten.
Am 5. Dezember 2012 haben die Aktionäre eine Anhebung des Gesellschaftskapitals von 21.579.370,00 Euro auf 25.246.365,05 Euro mit einer Gesamtrücklage von 26.333.494,25 Euro beschlossen, die in zwei Stufen getätigt wird. Es wurde präzisiert, dass die beschlossene Kapitalanhebung einzigartig ist und gemäß Artikel 2439, zweiter Absatz und folgende nur als durchgeführt und perfektioniert betrachtet zu werden ist, wenn sie am 30. Juni 2014 für mindestens 1.000.822,05 Euro gezeichnet ist.
Falls die genannte Anhebung des Gesellschaftskapitals gezeichnet wird, beläuft sich das Gesellschaftsvermögen (inklusive Rücklagenfonds) auf rund 67 Millionen Euro.